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Ablauf der ersten Behandlung

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Termin buchen

Über den Terminbuchungs-Button können Sie bequem einen freien Termin auswählen und Ihre Daten direkt online eingeben. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anamnesebogen, den Sie bitte ausfüllen und mir vorab zurückschicken.

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Ihr Equipment

Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte ein großes Handtuch sowie eine Decke mit. So können Sie sich während der Behandlung rundum wohlfühlen.

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Was Sie erwartet

  • Wir besprechen gemeinsam den Anamnesebogen.
     

  • Ich schaue mir Bewegungen und Strukturen an – durch
    Sehen, Tasten und Testen.
     

  • Direkt im Anschluss erfolgt Ihre erste osteopathische Behandlung.

Alternative Terminvereinbarung

Sie möchten keinen Online-Termin buchen? Kein Problem – Sie erreichen mich auch direkt:

 

info@stellarudolf-osteopathie.de

0160 326 072 94 (bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen)

Da ich während der Behandlungszeiten in der Regel bei meinen Patient*innen bin, kann ich Ihren Anruf nicht immer persönlich entgegennehmen.

 

Ich rufe Sie jedoch so bald wie möglich zurück.

Behandlungskosten

Bei mir kostet eine osteopathische Behandlung zwischen 95 € und 110 € und dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten.


Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Den genauen Umfang und die Kosten besprechen wir selbstverständlich beim ersten Termin persönlich, angepasst an Ihre individuelle Situation und Behandlungsdauer.

Logo vom Osteopathie Verband

Kostenübernahme

Osteopathie ist keine reguläre Kassenleistung.

Dennoch übernehmen viele Krankenkassen die Kosten teilweise oder sogar vollständig.

Bitte beachten Sie: Für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse kann ich keine Gewährleistung übernehmen.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Bei gesetzlich Versicherten gilt die osteopathische Behandlung grundsätzlich als Selbstzahlerleistung. Viele Krankenkassen bezuschussen die Kosten jedoch oder übernehmen sie anteilig. Da die Bedingungen von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind, lohnt es sich, vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen. Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben, kann auch diese die Behandlungskosten übernehmen. 

Private Krankenversicherungen

Für Privatversicherte erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Erstattung hängt stark vom jeweiligen Tarif und den Vertragsbedingungen ab. Deshalb ist es sinnvoll, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

Selbstzahler

Sollte Ihre Krankenkasse keine Kosten für osteopathische Behandlungen übernehmen, können Sie die Behandlung selbstverständlich auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

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